Eine Frage wurde an uns herangetragen: wenn sich bei Teilzeitbeschäftigten im Laufe des Jahres die Anwesenheitstage durch eine vorübergehende andere Verteilung der Wochenarbeitszeit verringern(bisher 5-Tage-Woche - jetzt 4-Tage-Woche) , verkürzt sich dann in dem Jahr der Urlaub, oder ist der vom AG und BR bestätigte Urlaubsplan verbindlich? Die Kollegen hatten mit dem ursprünglichen Anspruch ihre Planung aufgestellt, jetzt würde jedoch 4 Urlaubstage fehlen.