Erstellt am 10.06.2008 um 09:18 Uhr von Jube
@de Gaulle II
der Urlaubsanspruch verringert sich nach den Arbeitstagen in der Woche von 5 auf 4 (sofern nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt). Schließlich muss man nur für tatsächliche und nicht für sowieso arbeitsfreie Tage Urlaub einreichen. Ihr/der AG müsst das entsprechend umrechnen.
Erstellt am 10.06.2008 um 11:33 Uhr von de Gaulle II
Danke, für die fixe Antwort - und manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht - eigentlich einleuchtend und logisch :-)