Erstellt am 09.06.2008 um 14:04 Uhr von galaxy
@harry1977
"als ich mich nun für zwei wochen aufgrund vieler arbeit freigestellt habe" hast du das eigenverantwortlich mit beschluss des BR entschieden, oder hast du deinen AG von der geplanten Freistellung unterrichtet, BEVOR du dich freigestellt hast?
Sonst war dein AG ja informiert über deine Freistellung und hätte nach §38 BetrVG, Absatz2,Satz4 ja innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe die Einigungsstelle anrufen können.
Ansonsten ist ja nach §37 BetrVG die Weiterzahlung des Gehaltes geregelt und er kann dir den Lohn nicht so einfach abziehen, vorausgesetzt, deine Freistellung ist korrekt abgelaufen.
Erstellt am 09.06.2008 um 14:07 Uhr von harry1977
also es gab einen beschluss dazu, freistellung erfolgte nach 37(2). der vorgesetzte wurde vorher ( fast eine woche) informiert und wurde auch im perosnalplan so eingetragen,
trotzdem will er gehalt nicht weiterzahlen. tipps was ich als brm machen kann?
ist das behinderung der br - arbeit?
Erstellt am 09.06.2008 um 14:33 Uhr von galaxy
@harry1977
wenn dem AG deine Freistellung für die 2Wochen bekannt war, er diese genehmigt hat und sogar in der Personalplanung eingeplant hat, dann darf er Dir auch nicht für die 2Wochen dein Gehalt kürzen. Ich würde das schon als Behinderung der BR-Arbeit einstufen, aber ich bin kein Jurist und habe die Schreiben von Dir an den AG nicht vorliegen. An deiner Stelle würde ich mir juristischen Beistand suchen, falls du in einer GEW bist, deinen zuständigen GEW-Sekretär oder wenn nicht, dann hast du hoffentlich eine Versicherung für Arbeitsrecht und nimmst die in Anspruch.
Viel Glück