Erstellt am 09.06.2008 um 11:42 Uhr von Petrus
Irgendwo muss doch diese PaKo definiert, eingesetzt oder sonstwas sein? Oder ist die bei Euch vom Himmel gefallen?
Ein derzeit wohl gängiges Beispiel ist eine PaKo zur ERA-Einführung. diese ist im entsprechenden ERA-TV beschrieben (bspw. §7 ERA-TV Metall NwNb). Hier können ArbN und ArbGeb einvernehmlich einen Losentscheid statt Schlichtungsstelle vereinbaren. Nur sollte diese Vereinbarung natürlich auch irgendwo (Protokollnotiz?) dokumentiert sein...
Erstellt am 09.06.2008 um 11:54 Uhr von willi
Danke für die Antwort, Petrus (von so hoher Stelle hatte ich gar keine Reaktion erwartet ;-)))
Die PaKo wurde eingesetzt, weil Arbeitsplatzbeschreibungen verändert wurden und gegen diese Neubeschreibungen viele Einsprüche eingelegt wurden.
Du schreibst von diesem Beispiel im ERA-TV Metall. Dort steht allerdings etwas vom KÖNNEN, es gibt also wohl auch hier keine Rechtsverbindlichkeit?
Erstellt am 09.06.2008 um 12:06 Uhr von Petrus
Genau. Diese Rechtsverbindlichkeit muss hergestellt werden, indem sich die Mitglieder der PaKo darauf einigen. Diese Einigung ist dann irgendwo dokumentiert. (Geschäftsordnung, Protokollnotiz, o.ä.). Ansonsten ist im ERA-TV ein neutraler Schlichter vorgesehen.
Als Eure PaKo eingesetzt wurde, gab es dazu doch sicher eine wie auch immer geartete Vereinbarung (Zweck, Mitglieder, ...). Evtl. wurde auch eine Geschäftsordnung festgelegt.
Erstellt am 09.06.2008 um 12:17 Uhr von willi
OK, also legt die PaKo selbst fest, wie gearbeitet wird (also z.B. Losentscheid). Wichtig ist nur, dass das auch dokumentiert wird und durch diese Dokumentation erlangt die Vereinbarung Rechtskraft!?
Es gibt lediglich eine Vereinbarung, dass die PaKo gebildet und wie sie zusammengesetzt ist, eine Geschäftsordnung gibt es nicht. Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt die Kommission sich diese selbst?
Erstellt am 09.06.2008 um 12:20 Uhr von STAN001
Ist die Frage ob ich eine solche Vereinbarung mit Losentscheid (sind wir beim Lotto?) machen würde.
Vielmehr würde ich den AG in die Schlichtervereinbarung "zwingen"! - Meist gibt er sich vor solchen Schlichtungseinrichtungen (auch gerichtliche, falls der AN dagegen persönlich weiter geht) geschlagen und geht auf Forderungen (bedingt) ein.
Es sei denn, seine Argumente sind wirklich besser...
Erstellt am 09.06.2008 um 12:46 Uhr von willi
@STAN001
Eigentlich kann keine Seite die andere zu etwas zwingen, da die Kommission ja paritätisch besetzt ist. Für den konkreten Sachverhalt ist ein Schlichter NICHT vorgesehen, auch soll die Arbeitsplatzbeschreibung keine rechtliche Bedeutung haben (Aussage AG).
Erstellt am 09.06.2008 um 13:00 Uhr von Werner
Hallo willi,
bei uns in NRW steht unter §3 Abs.2 S.1 ERA-ETV
Grundlage für die Einführung des ERA ist die Neubewertung der betrieblichen Arbeitsaufgaben.
Keine rechtliche Bedeutung?!
Auf dieser Grundlage wird später die Eingruppierung vorgenommen!
Habt Ihr eine BV über das besondere Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren nach §7 ERA-ETV?
Erstellt am 09.06.2008 um 13:29 Uhr von willi
Hallo Werner!
Die Umstellung des Gehaltssystems (NBBS) ist schon vor 3 Jahren erfolgt. Jetzt soll angeblich "nur" redaktionell gearbeitet werden, um bei eventuellen Umstrukturierungen (!!!!!!!) besser AN umsetzen zu können. Aber der AG wird nicht müde, zu betonen, dass es keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen gäbe.
Aus diesem Grund gibt es auch keinen TV, sondern lediglich eine Geltungsabrede.