Erstellt am 09.06.2008 um 10:38 Uhr von SSGG
Moin Schaten,
wie ist es in den Arbeitsverträgen geregelt? Habt Ihr einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung?
Ansonsten wäre der § 616 BGB anzuwenden....dieser sagt leider nicht konkret, wie lange den Mitarbeitern im Einzelfall bezahlter Sonderurlaub gewährt werden muß.
Schau Dir doch mal diese nette AG Seite an.....
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html#
Erstellt am 09.06.2008 um 10:40 Uhr von Werner
Hallo Schaten,
ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht für Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen, beispielsweise aufgrund eines Tarifvertrages oder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften. Eine eher allgemeine Bestimmung enthält der § 616 BGB.
Gegebenenfalls kann ein Anspruch aber auch durch "betriebliche Übung" entstehen. Dies beispielsweise dann, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitern schon seit Jahren für bestimmte Fälle (z.B. Umzug, Niederkunft der Partnerin, Hochzeit, Silberhochzeit, etc.) bezahlten Sonderurlaub gewährt hat. Wird zu derartigen Anlässen Sonderurlaub gewährt, so steht dieser allen Beschäftigten zu.
Die allgemeinen Grundsätze des Sonderurlaubs sind gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG mitbestimmungspflichtig.