Hallo,
Bei uns hat der Geschäftsführer einfach den Sonderurlaub, sprich 2 Tage bei Todesfall in der
Familie, 2 Tage bei Niederkunft der Frau, 2 Tage bei Eheschließung, 1 Tag bei Umzug, der
bisher jahrelang gegolten hat, einfach gestrichen, ohne den Betriebsrat zu fragen.
Ist dies zulässig ?