Hallo zusammen,

wir haben aktuell einen Fall.
Unsere Firma führt eine 3-tägige Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten durch.
Dass die Besucher, die Kunden unserer Firma, parken können, hat unser Ag eine Rundmail verschickt.

In dieser steht, dass alle An sich anderweitig nach Parkplätzen umschauen sollen,
es gäbe schließlich genügend Parkplätze bei den Supermärkten in unmittlelbarer Nähe.
Auf Nachfrage durch den BR, ob dies mit diesen Firmen abgesprochen sei und
ob evtl. Abschleppgebühren durch den Ag übernommen werden, antwortete er,
man könne auch mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben zur Arbeit kommen.

Kann bzw. darf der Ag die Parkplätze und die Tiefgarage für die An sperren?
Wir sind seit zwei Jahren an dem Standort und durften seither immer dort parken.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
SONZ