Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Bei uns wird mit einem Dienstplan-Vorplaner gearbeitet d.h. vor dem eigentlichen Dienstplan wird ein Vorplaner erstellt (die kompletten Schichten werden so abgedeckt) danach wird der Urlaub eingetragen und die Mitarbeiterwünsche. Jetzt entsteht für den Dienstplanveratwortlichen ein grosses Problem....die MA versteifen sich auf den Vorplaner und ein Umplanen wird fast unmöglich weil danach nicht alle Schichten abgedeckt sind. In wie weit ist der Vorplaner für den Dp-Verantwortlichen bindend?
Gruß
escobar