Zum Zeitpunkt unserer Betriebsratswahl im Februar dieses Jahres waren wir 48 Wahlberechtigte Arbeitnehmer. Mittlerweile ist durch die Einstellung von weiteren Arbeitnehmern die Anzahl der Belegschaft auf über 60 angestiegen. Wir stehen jetzt vor der Frage ob und wie wir jetzt unseren Betriebsrat aufstocken können.
Können wir die bei der Wahl als Nachrücker benannten Mitarbeiter in den BR aufnehmen? Die Nachrücker ergeben sich aus den Mitarbeitern die bei der Wahl anhand der Stimmen nicht in den BR gewählt wurden, aber von den Nichtgewählten die meisten Stimmen bekommen haben.
Oder müssen wir eine neue Betriebsratswahl durchführen?