Erstellt am 05.06.2008 um 11:43 Uhr von w-j-l
Aufstocken geht nicht, und eine Neuwahl ist nicht grundsätzlich erforderlich.
Es gibt genau einen Prüfzeitpunkt 24 Monate nach Beginn der Amtszeit. Dann wird ein einziges Mal geprüft, ob die Bedingungen des § 13 (2) Nr.1 (BetrVG) erfüllt sind. Dazu reicht nicht alleine die Überschreitung einer Staffelgrenze
Wenn nicht, dann bleibt es für den Rest der Amtszeit genau bei der BR-Größe zum Zeitpunkt der Wahl, es sei denn es ist später eine der anderen Bedingungen des § 13 (2) erfüllt.
Erstellt am 05.06.2008 um 12:25 Uhr von Petrus
@wjl: wobei das im Konkreten Fall heißt, dass im Februar 2010 geprüft wird, ob wegen +50 MA / +50% Neu gewählt werden muss und demnach eine Neuwahl eingeleitet wird. Der nächste reguläre Wahlzeitraum ist März - Mai 2010. Somit sollte man sich zu dem offiziellen Prüfzeitpunkt ohnehin Gedanken zur Neuwahl gemacht haben...
@1,5: Wenn ihr unbedingt neu wählen wollt, könnte der BR (als Gremium!) seinen Rücktritt beschließen... Oder ihr macht zu dritt weiter...
Erstellt am 05.06.2008 um 12:35 Uhr von w-j-l
O.K. Petrus,
meine Antwort sagte "Was muss sein" bzw. "was muss nicht sein",
Deine Antwort sagt, was geht, wenn man wählen will.
Erstellt am 05.06.2008 um 12:55 Uhr von Petrus
@wjl: Ich hab ja nicht gesagt, dass deins inhaltlich falsch ist. In diesem speziellen Fall ist eben nur zum von Gesetz bestimmten Prüfungstermin ohnehin die nächste Wahl einzuleiten.