Erstellt am 04.06.2008 um 14:13 Uhr von Nemeth
Hallo Lenny,
N E I N, kann und darf er nicht.
Es bedarf eines Antrages der GF an den BR und dort auf der Sitzung eines ordentlichen Beschlusses. So, und nur so!!
Erstellt am 04.06.2008 um 14:14 Uhr von Werner
Hallo Lenny,
nein Der BRV kann garnichts alleine entscheiden!
Es muß jeder Antrag durch das gesamte Gremium BR abgesegnet werden.
Erstellt am 04.06.2008 um 14:18 Uhr von Lenny007
@Nemeth
Dank für die schnelle Antwort. Wir haben leider den falschen Kammeraden als Vorsitzenden gewählt! Wie es sich jetzt herausgestellt hat! Er neigt sehr zu Alleingängen und meint und sagt auch, dass er viel allein entscheiden darf!
Uns anderen fehlt leider das konkrete Hintergrund-Wissen und unsere Lehrgänge sind ja nun auch schon ne Weile her.
Könnte mir vielleicht noch jemand nen TIP geben wo ich das genau nachlesen kann!?
Danke
Gruß
Lenny
Erstellt am 04.06.2008 um 14:21 Uhr von Mona-Lisa
@Lenny,
§ 26 BetrVG - III. Stellung des Vorsitzenden - mit Kommentierung!
Erstellt am 04.06.2008 um 14:23 Uhr von Lenny007
Ihr seit echt einmalig!!!
Dank
Erstellt am 04.06.2008 um 14:26 Uhr von Werner
Der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat "im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse" (§ 26 Abs. 2 BetrVG. Das BAG beschreibt die Stellung des Vorsitzenden wie folgt: Der Vorsitzende ist nicht Vertreter des Betriebsrats im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung (BAG, 17.02.1981- 1 AZR 290/78). Das heißt, dass er zwar die Beschlüsse des Betriebsrats nach außen zu vertreten hat, aber z.B. seine Meinung kein größeres Gewicht hat als die der "normalen" Betriebsratsmitglieder.