Erstellt am 04.06.2008 um 09:37 Uhr von Immie
@nero
Was soll die BV denn regeln?
Erstellt am 04.06.2008 um 12:23 Uhr von uhu
@nero
Titel des "Protokolls" könnte sein *Betriebsvereinbarung über ...*; Laufzeit der BV unter dem Text zur eigentlichen Regelung (Vereinbarung), Datum und Unterschriften AG und BR...und schwupps habt ihr eine BV; sollten sich später über diese Form Streitigkeiten ergeben, kann das auf Kosten des AG auch geklärt werden (wenn er dann noch will);
Erstellt am 04.06.2008 um 13:02 Uhr von packer
so ein protokoll hat volle rechtssicherheit als BV nur dann, wenn der BR vor der unterzeichnung einen wirksamen beschluß gefasst hat. ansonsten gibt es keine vorschrift wie das schriftstück aussehen oder heißen muß...
Erstellt am 04.06.2008 um 13:34 Uhr von uhu
recht so packer,
das ist natürlich Voraussetzung; ist nicht vor jeder *Regelung* des BR mit dem AG ein Beschluss erforderlich;
Erstellt am 04.06.2008 um 14:45 Uhr von paula
eine Regelungsabsprache bekomme ich auf diesem Weg ja relativ schnell. Diese ist ja durchaus eine Regelung mit entsprechenden Wirkung. Ob das im konkreten Fall ausreichend ist hängt vom Regelungsgegenstand ab.
Erstellt am 05.06.2008 um 09:53 Uhr von SSGG
Moin Nero,
bei *Absprache einer Regelung* bleibt das MBR nach §87 gwahrt...aber....
eine Regelungsabsprache unterscheidet sich durch formelle Aspekte von der BV. Diese Regelungsabsprache kann mündlich erfolgen und muß NICHT unterschrieben sein, sie hat KEINE unmittelbaren und zwingenden Auswirkungen auf die Arbeitsverträge.
Inhalte einer Regelungsabsprache können die Beschäftigten im Streitfall nicht durchsetzen. Also: Vorsicht!
Um Rechtssicherheit und mögliche Ansprüche der AN zu gewährleisten, sollte dies in Form einer BV in trockene Tücher gebracht werden!
Erstellt am 05.06.2008 um 21:03 Uhr von paula
@SSGG
Deine Antwort ist völlig richtig. Wenn wir die Frage vom Immi geklärt hätten könnten wir sicher auch beurteilen, ob eine Regelungsabsprache reicht. Es gibt schließlich Sachen zwischen AG und BR die auch in Form einer BV die Rechtsverhältnisse der AN nicht betreffen
Erstellt am 10.06.2008 um 09:05 Uhr von nero
Es geht um eine Treuprämie für unsere Azubis, wenn sie nach der Ausbildung noch drei Jahre im Betrieb bleiben.