Ich muss noch einmal auf meine Frage vom 05.05.08 (Beitrag 22639) zurückkommen, wo es um die Zuordnung von Betriebsteilen zu einem *neuen* Hauptbetrieb ging.
w-j-l schrieb in seiner Antwort 93307:
"Wenn die Leitung (nicht die Verwaltung) des Betriebes Y von X nach Z wandert, dann könnte es sein, dass die Zuständigkeit der BR-Vertretung auch zum Betrieb Z wandert."
Exactemente das wird bei uns passieren.
Würde das aber dann tatsächlich bedeuten, dass ein Betriebsteil in (nur mal angenommen) Bremerhafen, mit 4 Arbeitnehmern, der bisher durch einen BR im derzeit noch 'amtierenden' Hauptbetrieb in Bremen vertreten wird, künftig durch einen Betriebsrat im dann gemeinsamen einzigen *Hauptbetrieb* in Berlin vertreten werden??? Wie sieht es denn dann mit der 'intensiven persönlichen Betreuung' durch den BR aus?
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