Erstellt am 02.06.2008 um 13:36 Uhr von paula
ein Seminar tut not und Ihr solltet schnellstens einen kompetenten Rechtsanwalt zuziehen. Das Thema ist sehr komplex und aus der Ferne immer nur schwer zu beurteilen...
Ich habe Dir ja schon mal geschrieben, dass es aus meiner Sicht bei Euch wohl kein Betriebsübergang ist sondern eine rein gesellschaftsrechtliche Übertragung von Unternehmensanteilen.
Der Unterschied zu § 613a BGB ist, dass die Rechtsfolgen des § 613a BGB nicht eintreten. Es ist auch gar nicht notwendig, da sich an der BR-Struktur an den Arbeitsverträgen etc. nichts ändert. Eigentlich bleibt alles beim alten. Der AG ist weiterhin Eure GmbH nur das dahinter ein neuer Geldgeber steht. Vielleicht gibt es bald einen neuen Geschäftsführer oser so. Aber auch das wäre erst mal unbeachtlich...
Aber wie gesagt: versucht Euch selber Know How zu verschaffen und holt Euch Hilfe in Form eines Anwalts
Erstellt am 02.06.2008 um 13:37 Uhr von Dr.House
see-see,
Seminar ist auf jeden Fall, so schnell wie möglich, nötig.
Gruß Dr.House