Nachtrag zu meiner Frage von vorhin: Handelt es sich bei der Transaktion um einen Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB? Für alle, die meine erste Frage nicht gelesen haben: Unsere GmbH wurde am Montag von einem Konzern aufgekauft zu 100%. D.H. die ehemaligen Gesellschafter haben ihre gesamten Anteile an den Konzern verkauft. Trifft auf uns demnach der 613a BGB zu?