Erstellt am 29.05.2008 um 08:00 Uhr von Mona-Lisa
@Tom&Jerry,
verhindern wird man solche Attacken leider nicht können...... traurig genug, dass manche (und damit meine ich nicht nur die "Dreibeiner"!) sich immer wieder solche erniedrigende Angriffe herausnehmen.
Anlaufstelle ist m. M. nach der Betriebsrat! Denn dort "trauen" sich manche KollegenINNEN am ehesten über eine solche Attacke zu berichten und auf Abhilfe zu hoffen.
Wobei ich jede Menge Verständnis habe, wenn mit einer spontanen Ohrfeige an Ort und Stelle reagiert wird!
Leider gibt es auch immer wieder Vorfälle die nicht gemeldet werden, weil der/die den Angriffen ausgesetzte Kollege sich nicht traut....
Auch sollte man nicht den Fehler machen, einen selbst beobachteten Vorfall nicht zu melden, weil der/dienjenige aus Angst vor Represalien dies verbietet....
(ist mir leider selbst schon passiert!)
Ich vertrete auch klar die Meinung, dass ein sexueller Angriff auf Kollegen ein fristloser Kündigungsgrund ist, dem ich mich/wir als Betriebsrat/Gremium nicht entgegen stelle(n) und für jeden, der sich mit solchen Absichten einem anderen Kollegen nähert eine klare Warnung!
Erstellt am 29.05.2008 um 09:49 Uhr von waschbär
Betriebsübergang trotz Gründung einer konzerneigenen Servicegesellschaft
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 21. Mai 2008 die inzwischen weit verbreitete Praxis von größeren Unternehmen, Arbeitnehmer zum Abschluss neuer Arbeitsverträge mit eigenen Verleihfirmen zu drängen und diese Arbeitnehmer anschließend zurück an das Unternehmen zu verleihen, begrenzt. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in einem Rechtsstreit, der als Musterverfahren im ver.di-Rechtsschutz betrieben wurde, können Aufhebungsverträge der Arbeitnehmer mit dem Mutterunternehmen unter bestimmten Bedingungen rechtsunwirksam sein. Die Arbeitnehmer haben dann einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Verleihunternehmen zu den bisherigen besseren Arbeitsbedingungen.
Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit aus dem Gesundheitswesen zugrunde. Ein kommunales Krankenhaus
Erstellt am 29.05.2008 um 13:29 Uhr von zuli
@Tom&Jerry
Als BR-Gremium könnt ihr in der Sitzung den Beschluss fassen, das Problem offiziell als Beschwerde anzunehmen (§84 und §85 BetrVG). Kommt der AG seiner Verpflichtung nicht nach, ist §23 (3) BetrVG anzuwenden.
Vielleicht greift sogar das AGG? Man wird aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt. Lt. AGG müßte der AG eine Beschwerdestelle eingerichtet haben. An die kann sich der MA wenden. Diese müsste sich dann auch solcher Probleme annehmen.
Erstellt am 29.05.2008 um 13:51 Uhr von Mona-Lisa
@zuli,
ich hoffe, dass es nicht erst eines Beschlusses bedarf, so einen Vorfall sehr ernst zu nehmen...
Aus Erfahrung weiss ich, dass auch AG's eine sehr klare Stellung dazu einnehmen.
Erstellt am 29.05.2008 um 13:59 Uhr von pirat
Ahoi, WB
ähm, Antwort "94939 " verblitzt?^^
@Tom&Jerry,
zu dem Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz " gibt es Infobroschüren, die man auslegen kann.... *zaunpfahlwink*
Erstellt am 29.05.2008 um 14:04 Uhr von waschbär
@ laoha heee Pirat,
jo voll auf der falschen insel den schatz versteckt .-)))))
so ist das eben wenn vier pfoten, auf der tastatur tanzen .-))))
ab ich dir mal erzählt wie ich fast eine abmahung bekommen hätte wegen "Bettpfannen Tennis" ???
Erstellt am 29.05.2008 um 14:10 Uhr von Benno_BRB
@ Waschbär: Du hast hier wohl was falsches gewaschen?! ;-)
@ Tom&Jerry: Wenn es erst einer Einrichtung bedarf, solch Vergehen zu ahnden, dann sehe ich schwarz für Euch!
@ Mona-Lisa: Auch wenn ich Deinen Groll mehr als nur verstehe: Ich werfe den Kollegen/die Kollegin nicht gleich den Geiern zum Fraße vor. Es gibt in unserem Land immer noch die Rechtsauffassung, dass der Zweifel immer für den Angeklagten sprechen muss. Es könnte durchaus sein, dass der "Täter" sich der Schwere seiner Tat gar nicht bewusst ist. Hier sehe ich die Hauptaufgabe des BR's: Aufklärung und einen ordentlichen Bugschuss. Und zwar in dieser Reihenfolge.
Es gab da mal einen Film mit Demi Moore und Michael Douglas... Ihr/Du kennt den alle....
Solch einen Krieg kann keiner gewinnen. Also anständig bleiben und immer alle Seiten betrachten.
ABER: Bei eineineineineineindeutigen Geschehnissen und dann vielleicht noch unter Zeugen und mit einem/einer blöden Täter/in, schlage ich mich sofort auf Deine Seite - vorbehaltslos!!!!!!!
Liebe freundliche unverfängliche Grüsse aussm Osstn
;-)
Erstellt am 29.05.2008 um 14:16 Uhr von pirat
Ahoi WB,
tanzen im Sinne von " Dirty Dancing " mit der Bet(t)-Pfanne....? COOL!! ^^
Erstellt am 29.05.2008 um 14:21 Uhr von Mona-Lisa
@Benno_BRB,
sagst du mir, wo eineineineindeutig und nicht so ganz eindeutig anfängt? :-)
kollegiale Grüsse aus dem Westen!
Erstellt am 29.05.2008 um 15:09 Uhr von waschbär
@ Tund J,
Der Arbeitgeber muss nach § 3 Abs. 2 BeschSchG die Beschwerde prüfen und geeignete Maßnahmen treffen, um die Fortsetzung einer festgestellten Belästigung zu unterbinden. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 BeschSchG hat er die im Einzelfall angemessenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Du musst als BRM dafür sorge tragen das der AG,dieses auch macht.
Natürlich ist der spagat zwischen war nur spass und was ist eindeutig und was nicht sehr gross....
Deshalb gleich klären ! Was ist wo wann gewesen, war es nur unbedarftheit ?
@Pirat,
nee nichts mit Tanzen.
Das war so ich war grade mit einer Probeprüfung meiner Auzubi fertig und wie es halb immer so ist, war sie völlig fertig und geknickt weil nichts klappte , wie es sollte... Also dachte ich mir was zum entspannen aus .-)
ich schnappte mir Zwei neue Bettpfannen(Stechbecken,haben schon die Form von Schlägern) aus Plastick
Und machte aus einem Latexhandschuh und etwas Bettwäsche einen Tennisball :-)
Weil das mädchen spielt gerne Tennis.
und dann fingen wir halt an auf der Station .., etwas Boris B gegen Steffi G
zu Spielen.... Die Bewohner haben nur Gelacht ... Weil ahh oh Achh aufschlag Treffer im Becker und so war richtig Fun .-)))
Leider Sah das die damalige PDL nicht so .... egal die Auzubildene hat auf jedenfall am anderen Tag ihre Prüfung geschafft .-)))
und der PDL nun ja ich bekamm ein rüffel und die Order wenn die azubi durchfällt solange mit ihr zu üben bis sie es schafft > in der Freizeit .-)
Die PDL sagte als begründung, das sie meine etwas andere art der Ausbildungsmotivation NICHT finazell recht fertigen könne .-))
Erstellt am 29.05.2008 um 15:25 Uhr von uhu
@waschbär = spassbär
dein Ausbildungsmotivation ist voll in Ordnung und so kostengünstig; die Jugend kann da viel lernen für den Umgang mit euern Bewohnern; neuerdings gibt es auch Kurse *Lachjoga* ECHT, kein Quatsch - und die sind viel teurer als Bettpfannen
Erstellt am 29.05.2008 um 15:31 Uhr von Benno_BRB
@ Mona-Lisa: Ich denke schon, dass Du diese Gratwanderung beherrschst! *zuversichtlich-überzeugt guck*
Denn Du hast auf jeden Fall mehr Feingefühl als ich! ;-)
Vielleicht antwortest Du mir direkt. Ich denke hier haben wir eventuell einen leichten Erklärungsbedarf unseres Standpunktes.
Wir stehen auf der selben Stelle, weshalb Du mich nicht sehen kannst! ;-)
Erstellt am 29.05.2008 um 15:33 Uhr von pirat
WB, du großes Talent und ....deine Begabung für den Bett-Pfannen-Tennis-Sport .....Platz und Sieg! .-)
Erstellt am 29.05.2008 um 15:38 Uhr von Benno_BRB
@ uhu:
Mitdenken und MitarbeiterInnenmotivation ist nicht überall erwünscht die missbräuchliche Verwendung von Firmeneigentum kann auch den Arbeitsplatz kosten. Koste es was es wolle!!!!!!!!!!!
So!
Erstellt am 29.05.2008 um 16:05 Uhr von uhu
@Benno
im Zweifel dann doch *Lachjoga*
So!
Erstellt am 29.05.2008 um 16:33 Uhr von Benno_BRB
@ Mona-Lisa: "Sie haben Post!"
@ uhu: Sach ich doch! Obwohl ich dat schon als Geldvernichtungsmaschiene erkenne! *nick* :-) Schönen Feierabend!
Erstellt am 30.05.2008 um 00:04 Uhr von Der alte Heini
Also, ich wurde bis dato noch nie am Arbeitsplatz sexuell Belästigt.
Wo kann ich mich darüber beschweren.
Bei einer Beschwerde vorm Betriebsrat wurde mir gesagt, dass man
mir nicht weiterhelfen kann, da alte Heinis nicht sexuell Belästigt werden.
Das, so sagt der Betriebsrat, liegt in der Natur der Sache.
Erstellt am 30.05.2008 um 00:17 Uhr von pirat
@ Hein
sorry....wenn ich dich nicht kennen würde, müsste ich annehmen dein Posting ist arg despektierlich und fehl am Platz........solchen KollegeInnen gegenüber, die damit ein echtes Problem haben! Ergo.. lass es!!
Erstellt am 30.05.2008 um 08:17 Uhr von waschbär
@Heini,
haben die Schwestern auf Station Ostern denn nie bei dir ein EKG gemacht ??
Erstellt am 30.05.2008 um 08:53 Uhr von Benno_BRB
@ pirat: Ahoi Du alter Sachtseegler! Danke für Dein letztes Posting hier!
@ Waschbär: Nimm Dir Bitte Pirat's letztes Posting sehr zu Herzen! Denn:
Alle die selber mal betroffen waren würden Euch beide in die Ecke der Belästiger stellen und da gehört Ihr meines Wissens um Euer Engagement in diesem Forum nicht hin!
@ All: Es ist wirklich absolut nichts Lustiges bei einer sexuell motivierten Belästigung zu finden. Egal wie gut man sich untereinander kennt! Mittlerweile gibt es - auch in Deutschland schon! - den Strafbegriff der sexuellen Nötigung in der Ehe. Und das nicht Umsonst!!!!!
Habe (vorerst!!) fertig!
Erstellt am 30.05.2008 um 14:17 Uhr von waschbär
Benno_BRB
ja mache hast recht ist ein sehr verängnissvolles thema.