Hallo liebe Kollegen,

wir sind gerade dabei Überstunden zu genehmigen, dabei handelt es sich um eine einzelene Person in unserer Firma (ca. 450 MA).
Nun möchte diese Mitarbeiterin an zwei Samstagen freiwillig Überstunden leisten. Sie wäre jedoch in dieser Zeit ganz alleine im Unternehmen.
Wir stellen uns nun gerade die Frage ob dies aus sicherheitstechnischen Gründen überhaupt erlaubt ist. Wir können aber in den einschlägigen Gesetzen den Paragraph nicht finden.
Für eure Hilfe sind wir sehr dankbar.. evtl. mit Hinweis auf den Paragraphen.

Vielen Dank