Vor einem Jahr wurde ein Teilbetrieb ins Ausland verlegt. Viele MA haben das Unternehmen verlassen müssen, wieder andere haben einen Folgevertrag im Ausland angenommen.
Nun meine Frage:

Gibt es eine Zeitspanne, nachdem ein Unternehmen sagen kann, wir kommen mit dem Teilbetrieb wieder nach Deutschland zurück, ohne dass die gekündigten MA eine rechtliche Grundlage haben dieses anzufechten und auf Wiedereinstellung zu klagen?

Diese Frage wurde mir als BR von MA gestellt, die nun im Ausland arbeiten und gerne wieder in Deutsland arbeiten wollen.