Ein Mitarbeiter geht nach seiner vollendeten Arbeitsschicht zum Arzt und wird krankgeschrieben. (arbeitsunfähig ab dem Tag, an dem er schon gearbeitet hat).
Wie ist dieser Tag in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen bzw. zu schreiben?
Und was ist wenn nur ein halbe Schicht gearbeitet wurde und der Mitarbeiter dann zu Arzt geht und für den selben Tag krankgeschrieben wird? Der Arbeitgeber argumentiert, es wäre für den Arbeitnehmer ein Vorteil diesen Tag mit „krank“ (8 Stunden)zu schreiben, da er ja den Durchschnitt aller Zulagen erhalten würde. Wie ist es richtig?