Hallo,
im Betrieb wird Schichtarbeit geleistet Mo-So. Es gibt folgende Szenarien:
frei geplante(r) Tag(e) (AGT), weil am WoE gearbeitet wird, Überstundenabbautage (ÜS), Urlaubstage und Krankheitstage.

Die zu klärende Situation:
das gewählte BR Mitglied nimmt an einem ÜS Tag an einer Sitzung teil und möchte dafür eine Zeitgutschrift. Der AG verweigert diese, weil "die Teilnahme an dieser Sitzung nicht zwingend erforderlich war" und der BR sich ja durch ein Ersatzmitglied hätte vertreten lassen können.
Der ÜS Tag war Teil einer ganzen Woche ÜS Abbau. Das BR Mitglied wurde vom AG zum ÜS Abbau zuvor aufgefordert, der Wunschzeitraum des BR wurde nicht gewährt mangels Kapazitäten, der BR durfte einen anderen Zeitraum "wählen", ein beantragtes Storno des ÜS Tages für den Sitzungstag wurde abgelehnt.

Frage: darf ein AG hier die Zeitgutschrift verweigern? Wer hat zu beurteilen, ob eine Teilnahme "zwingend erforderlich" war? Liegt dies nicht im Ermessen des BR Mitglieds?

Der AG will Zeitgutschriften ab sofort nur dann erteilen, wenn an einem ÜS oder Urlaubstag die Sitzungsteilnahme für das gewählte Mitgleid "zwingend erforderlich" war - also z.B. für äußerst wichtige Beschlüsse und ob dies der Fall war, soll vom BR (Vorsitzenden) beauskunftet werden.
Gleiches wird wahrscheinlich auch für einen AGT gefordert werden.