Hallo zusammen!
Bei uns im Betrieb gibt es immer wieder Diskussionen zum Thema Urlaub, dazu folgender Fall:
Es wird im folgenden Schichtsystem gearbeitet:
1.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa und Sonntag Frühschicht
2.Woche Mo,Di,Mi,Do Tagschicht
3.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa Spätschicht
4.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr Tagschicht
5.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa und Sonntag Nachtschicht
6.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa und Sonntag Frei
Danach geht es wieder von vorne los.
Nun nehmen sich die meisten Schichtarbeiter die Frühschicht und die vier Tage Tagschicht nach der Freiwoche (hinter der Nachtschicht) Urlaub und kommen so, mit dem einsatz von nur 11 Urlaubstagen, auf drei Wochen hintereinander Frei!!
Unsere Vorgesetzten sind nun der Meinung das das laut §7 BUrlG Teil 2 noch mindestens ein Tag der Vierten Woche genommen werden muß um auf 12 zusammenhängende Urlaubstage zu kommen, sie sind der Meinung, das die Freiwoche nach der Nachtschicht nicht als Urlaub zählt, obwohl meiner Meinung nach im Gesetz von(aufeinanderfolgenden) Werktagen die Rede ist und nicht von Urlaubstagen.
Über eine Klärung würde ich mich freuen!
Mfg. G.Flach