Erstellt am 12.05.2008 um 18:28 Uhr von BR - Holli
Hallo,
das so genannte Monatsgespräch muss mit auf die Einladung.
Das ergibt sich aus der Regelung des §§ 29 Abs. 3 BetrVG, denn auch hierzu müssen sich die übrigen BR - Mitglieder ausreichend vorbereiten können. Es obliegt ja nicht nur dem Vorsitzenden die Möglichkeit regelungsbedürftige Sachverhalte an den AG weiterzureichen, sondern auch den BR - Mitgliedern.
Auch muss eine Protokollierung stattfinden! Das ergibt sich aus dem §§ 34 Abs. 2 BetrVG.
Ich hoffe, dass ich ein bißchen weiterhelfen konnte.
Beste Grüße
Erstellt am 12.05.2008 um 19:37 Uhr von pirat
@BRVauler
Besondere Formvorschriften, wie Einladungen oder Tagesordnung, bestehen nicht....wobei eine Agenda sinnvoll wäre...
hier findest du weitere Info´s
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/monatsgespraech.php
Erstellt am 13.05.2008 um 17:15 Uhr von BRVauler
@pirat,
bisher hab ich es so gehalten wie im angegebenen Link.
Eine Protokollierung wäre aber durchaus sinnvoll, denn was geht dem Verhandlungspartner sein Geschwätz von gestern an.
schöne Grüße
Bernhard
Erstellt am 13.05.2008 um 20:51 Uhr von pirat
@ BRVauler
jepp...,
Prinzip Adenauer, vermeintliche Amnesie!
Nun, dass ein Gesprächsprotokoll sinnvoll ist, darüber sind wir wohl einer Meinung....
Ahoi...