Hallo,

folgender Fall:
Flexible Arbeitszeit mit BV
BR hat einen Antrag auf angeordnete Überstunden zu behandeln.
Der BRV kann keine aktuelle Übersicht der Zeitkonten vorlegen, somit ist nicht prüfbar, ob die beantragten Überstunden bereits geleistet/angenommen wurden.

Überstunden werden meist freiwillig geleistet aber in diesem Fall eben nicht und die Info, dass es angeordnete Überstunden sind habe ich erst in der Sitzung erhalten, also keine Zeit mit dem Kollegen vorher zu sprechen.

Über den Antrag wurde trotzdem beschlossen, ich habe mich enthalten.

Kann ich den BRV auffordern, die Zeitkonten nachträglich anzufordern und mir dann Einsicht zu gewähren?

Greift in diesem Fall §34 (3), wenn die Unterlagen dem BR noch gar nicht vorliegen?

Eine GO gibt es nicht und der BRV fordert maximal zum Monatsende eine Übersicht der Zeitkonten an, die dann aber nur den Stand zum Monatsende wiedergibt.

Auf einen Beschluss zu drängen bringt auch nichts, weil wir ein 3er Gremium sind und grundsätzlich 2:1 abgestimmt wird.

Hier könnte nur §34 (3) helfen.

Besten Dank im Voraus.

wieso