Erstellt am 08.05.2008 um 15:15 Uhr von HF
warum nicht??? Wenns das Baby erlaubt ;)
Es ruht ja nur die berufliche Arbeitsleistung aber nicht das Amt des BR.
Sie kann an allen Terminen des BR teilnehmen wenn sie es einrichten kann.
Für die Zeit des nichterscheinens muss ein Ersatzmitglied geladen werden.
Erstellt am 08.05.2008 um 16:33 Uhr von mimmoi
Gibt es dazu einen Gesetzestext? Kann man dafür einen PC beantragen, damit man zu Hause telefonisch ( Handy ) und per Mail diese Sitzungen einberufen kann udn alle wichtigen Informationen erhält?
Erstellt am 08.05.2008 um 16:59 Uhr von Petrus
Gibt es einen Gesetzestext der BR-Arbeit im Mutterschutz / bei Elternzeit verbietet?
Die Rechtsprechung geht in o.g. Fällen von einer Verhinderung als "Standardfall" aus - wenn das BRM aber ausdrücklich erklärt, regelmäßig zu kommen, ist es eben nicht verhindert.
Beantragen kann man viel. Aber was muss der Chef genehmigen? Könnte also schwierig werden, laptop + Handy zu bekommen...
Erstellt am 08.05.2008 um 17:26 Uhr von mimmoi
Aber wie erfährt man dann ob was vorliegt weswegen das Betriebsratsmitglied kommen muss. Ich bin Vorsitzende und bald in Mutterschaft. Wie bleibe ich auf dem Laufenden, wenn ich keien Mails abfragen kann, in denen sich Mitarbeiter an mich wenden. Oder die GS neuerungen mitteilt. Die Ladung zur Sitzung usw.
Erstellt am 08.05.2008 um 17:44 Uhr von Petrus
Privat-PC und privates Telefon? Und einen Stellv., der seine Arbeit macht?
Erstellt am 08.05.2008 um 18:55 Uhr von mimmoi
und wenn wir duch Beschluss eine Pc bestellen? Gibt es dazu keine Bestimmungen?
Dann muesse ich dem gesamten Betrieb meine PRIVATIN Kontaktdaten mitteilen. Das
kann es doch nicht sein.