Erstellt am 08.05.2008 um 10:47 Uhr von Petrus
Kommt drauf an, in welcher Funktion der RA tätig werden soll...
Erstellt am 08.05.2008 um 15:16 Uhr von Rosenheimer
Exakt so, wie man den RA einladen will.
Aus der Tagesordnung muss klar hervorgehen, was, wie, wann, durch wenn beschlossen werden soll.
Beispiel : Beschlußfassung nach § xxx BetrVG über Rechtsberatung durch RA Vorname NachName Firma Anschrift
in der Sache / Anhörung / ...
Erstellt am 08.05.2008 um 16:42 Uhr von Petrus
Oder eben:
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TOP 08: Personalangelegenheiten
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08.15 Beauftragung von Herrn RA A.D'Vocat mit der gerichtlichen Durchsetzung der Entlassung von Abteilungsleiter Meier nach §104 BetrVG (Begründung s. Anlage 4711)
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Anlage zu TOP 08.15
Herr Müller ist bekennendes Vorstandsmitglied der Partei "Die Rechtsradikalen". Bereits im letzten Jahr gab es fremdenfeindliche Vorkommnisse, die mit dem ArbGeb im Monatsgespräch am 32. Oktember erörtert wurden. Leider wurde das Verhalten nicht abgestellt. Vielmehr wurde der MA Ali Baba letzte Woche von Herrn Müller "plattgemacht". Dem zufällig hinzukommenden BRV wurde erklärt, der "arbeitsscheue Scheinasylant" habe nichts anderes verdient.
Im Gespräch mit dem GF Maier am gleichen Tag erklärte dieser dem BRV, dass er nicht gedenkt, dem fähigsten seiner Abteilungsleiter auch nur eine Abmahnung erteilen zu wollen.