habe folgendes Problem, unser GF plant eine weitere Klinik zu erwerben, aber nur das Personal und den Versorgungsauftrag, also die Betten. Es soll dann in unserer Klinik und unseren Räumen betrieben werden. Eine Sozialauswahl findet in der alten Klinik statt. Die zu übernehmenden MA kommen dann zu uns. Sie haben zum Teil Vereinbarungen die weitaus besser sind als die unserer MA. Ein wahrscheinlich nicht gedeckter Pensionsfond gehört auch dazu. Welche Möglichkeiten haben wir auf den Personalüberleitungsvertrag einzuwirken? Können wir einen vierseitigen Vertrag zwischen alten und neuen GF sowie alten und neuen BR erzwingen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum müssenunsere "alten" MA durch eine solche Übernahme Nachteile haben und schlechtergestellt sein???
Mit freundlichen Grüßen die
Rote Berta
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsübergang
Als BR beim Übergang auf einen neuen Inhaber sicher mitbestimmen