Erstellt am 07.05.2008 um 08:09 Uhr von Tiger
Hi,
also das ist alles sehr verworren!
Es sollen Ü Stunden reduziert werden und dafür wird Personal abgebaut??? (das macht man normal mit mehr Personal)
Gibt es für eure Endlohnung keinen Tarifvertrag? Was darin steht gild und der AG müßte ihn neu Verhandeln (eventuell in einem Haustarif)
wenn er keine Zulagen mehr Zahlen will.
Gruß Tiger
Erstellt am 08.05.2008 um 09:46 Uhr von VIONÄR
Lohnverzicht hat selten was gebracht, höchstens, dass die Forderungen der AG immer dreister werden. Deshalb sollte man sich darauf nicht einlassen. Außerdem ist der Ausgleich in Freizeit ja auch noch eine Möglichkeit, die Stunden nicht verfallen zu lassen, oder aber die Einführung eines Arbeitszeitkontos!
Wie man allerdings mit weniger Personal Überstunden abbauen will, kann sich mir auch nicht erschließen!
Erstellt am 09.05.2008 um 00:36 Uhr von Bruno
Hallo,
Es gibt einen Tarifvertrag, aber daran hält er sich nicht.
es ist tatsächlich verworren, der Grund ist der, dass uns Kundschaft weggeblieben ist. Der Chef möchte, dass jeder einen Teil der Überstunden unentgeltlich streichen läßt. Den restlichen Überstundenabbau will er mit Reduzierung des Personals pro Schicht zusätzlich erreichen. Wir befürchten auch, dass demnächst noch mehr auf zukommt. Uns ist einiges unklar. Er bezieht uns vom BR nicht mit ein, stellt Tatsachen vor den Kollegen verdreht dar. Es ist auch so, dass er alle informations- und mitbestimmungsrechtlichen Maßnahmen am BR vorbei durchzieht. Bitten und Aufforderungen dazu läßt er außer Acht.
Deshalb meine Frage, ob hier Betriebsvereinbarungen eine klare Linie schaffen können.
Erstellt am 10.05.2008 um 10:26 Uhr von Catweazle
@Bruno,
wenn der AG sich noch nicht einmal an den TV hält wird eine BV auch nichts bringen.
Wahrscheinlich wäre diese BV wegen des Tarifvorbehalts nach § 77 III BetrVG unwirksam.
Erstellt am 10.05.2008 um 15:39 Uhr von spartacus
Moin,
ich sehe das auch so-der AG ignoriert euch, warum soll er sich durch eine BV binden lassen? Ihr müßt euren rechtsanspruch geltend mache. nehmt euch einen Anwalt. Der wird evtl. klage beim Arbeitsgericht einreichen( wegen Mißachtung der MR des BR). Die wirtschaftliche Lage erfährt der Wirtschaftsausschuß-soweit vorhanden.
Zu streichung von überstunden und "beschäftigungssicherung" holt euch besser rat von eurer zuständigen Gewerkschaft.