Wir unterliegen in der Firma keinem Tarifvertrag, sind aber laut Arbeitsverträgen an den BAT angelehnt. Nun gibt es den BAT ja nicht mehr, aber in einem Gespräch mit dem Betriebsrat hat der GF zugesagt, dass er auch weiterhin an den geltenden Tarifvertrag (TVÖD) anlehnt. Das dazu verfasste Protokoll hat er unterschrieben und die Anlehnung auch bereits in Teilen durchgeführt (Einmalzahlungen, Tariferhöhungen usw.) Nun ist es ja zu einer neuen Einigung bezügl. der Tariferhöhung für Bund und Kommune gekommen, und plötzlich möchte der Arebitnehmer diese Erhöhung nicht mehr mitmachen, weil der Abschluss ihm zu hoch ist! Unser Rechtsanwalt sagte uns, da es keine Betriebsvereinbarung gibt, ist das unterschriebene Protokoll keine wirkliche Willenserklärung und wir können den Geschäftsführer nicht darauf festnageln. Ein anderer Rechtsanwalt hält diese Absprache aber schon für rechtsverbindlich, zumal er sie beriets im gewissen Umfang durchgeführt hat.
Jetzt weiss bei uns keiner mehr Bescheid. Kann uns jemand dazu etwas hilfreiches sagen?