Meine Frage lautet: kann ein BRM welches im Erziehungsurlaub ist, sich die Fahrtkosten zur Firma ( BRSitzung) von der Firma ersetzen lassen. Und darf es zur Sitzung sein Kind mitbringen 1,5 Jahre?
Bei Antworten wäre ich auf Hinweise zu Gerichtsurteilen dankbar.
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