Erstellt am 05.05.2008 um 12:53 Uhr von Petrus
Das dürfte m.E. unter "Behinderung der BR-Arbeit" fallen - nach § 119 (2) BetrVG mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe bedroht.
Die Frage ist aber, ob ihr nicht ohnehin 2 Teilversammlungen durchführen solltet (s. § 42), da ihr ja sicherlich 24 h arbeitet und einige aus organisatorischen Gründen immer am Platz sein müssen (oder macht ihr die Intensivstation und die Notaufnahme dann für 2 Stunden "dicht"?) Bei der Dienstplangestaltung (in eurer Mitbestimmung!) solltet ihr dann berücksichtigen, dass MA, die wie eure OP-Schwestern in ihrer Schicht gern mal "unabkömmlich" sind, dann an der anderen Teilversammlung teilnehmen können, die dann natürlich zusätzlich als Arbeitszeit bezahlt wird.
Erstellt am 05.05.2008 um 12:53 Uhr von galaxy
@fury76
wir konnten daß Problem auch nicht auf Anhieb lösen, als 1.Maßnahme haben wir dann alle Themen der quartalsmäßigen BV als PDF-Datei ins Intranet gestellt, damit sich die "nicht kommen könnenden" KollegInnen informieren können.
Und als 2.Maßnahme haben wir dann mal eine Teilversammlung für die Bereiche abgehalten, die immer wegen "geplanter Notfälle" nicht können, und zwar NACH der regulären AZ der Kollegen, z.B. um 16.15 und die Teilnahme an Betriebsversammlungen ist ja Dienstzeit, nicht wahr?
Die Mehr- bzw. Überstunden führten dann zu Gesprächen zwischen Geschäftführung und Chefärzten und seitdem haben wir an den BV immer auch viele KollegInnen aus dem OP- und Anästhesiebereich, a gucke mal schau.........
Trotzdem haben wir die Maßnahme "BV als PDF-Version" für alle beibehalten, hat großes Interesse gefunden....