Erstellt am 02.05.2008 um 17:23 Uhr von theodor
Hallo Petra,
der Gesamtbetriebsrat ist nur dann zuständig, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betrieb des Unternehmens betrifft (§ 50 I 1 BetrVG) und die einzelnen Betriebsräte das Problem nicht in ihren Betrieben regeln können. D. h., der Gesamtbetriebsrat ist eigentlich nie zuständig, auch wenn der das anders sieht.
Schließt der GesamtBR eine Gesamtbetriebsvereinbarung über die Sonntagsarbeit ab, so ist diese unwirksam und nicht bindend.
MfG
Theodor
Erstellt am 02.05.2008 um 18:06 Uhr von Immie
@theodor
Hm , bist du sicher?
Erstellt am 02.05.2008 um 19:18 Uhr von Lotte
petra,
es kommt im Wesentlichen darauf an, ob die Sonntagsarbeit das ganze UN betrifft und auch nur im Gesamten geregelt werden können (wenn z.B. mehrere Betriebe an der Herstellung des "Sonntagsprodukts" beteiligt sind) oder ob es nur den einzelnen Betrieb betrifft. Wer also originär zuständig ist.
Erstellt am 02.05.2008 um 21:06 Uhr von Kölner
@theodor
...nach allem was Immi schrieb, müsste Dir eine riesengroßes Leuchtmittel erstrahlen. Ist dem so?