hallo,
haben folgendes problem: eine Mitarbeiterin in unseren Betrieb ist Schwanger und nicht einsetzbar auf einen anderen Arbeitsplatz, da dieses für Sie eine gefährdung darstellt. Ihre Ärztin hat uns mitgeteilt das Sie sie nur ein Arbeitsverbot ausstellen kann, wenn vorzeitige Wehen oder Blutungen auftretten. Aber Sie hat gesagt der Arbeitgeber hat die möglichkeit ein Arbeitsverbot auszusprechen. Dieser würde auch die dadurch entstehenden Kosten ( Lohnfortzahlung usw.) von einer Stelle wiederbekommen.
Meine Frage nun, wer weiss etwas von dieser möglichkeit und an welcher Stelle oder an wenn sich unser Arbeitgeber wenden muss?