Erstellt am 01.05.2008 um 17:52 Uhr von Mona-Lisa
@Manny,
wenn ihr die Schulung ordentlich im BR beschlossen und die Info an den AG weitergeleitet habt, hat der BR seine Schuldigkeit getan und du fährst zu dem Semnar.
Der AG hat in eurem Fall die Information mehr als rechtzeitig erhalten und nun liegt es an ihm und nur an ihm, dass während deiner Abwesenheit für Ersatz am Arbeitsplatz gesorgt ist.
Wenn dein AG der Ansicht ist, dass du wegen betrieblicher Notwendigkeiten an dieser Schulung nicht teilnehmen kannst, dann hat er 14 Tage Zeit, seine Bedenken über die Einigungsstelle klären zu lassen. § 37.6 BetrVG
Betriebliche Notwendigkeiten heisst in diesem Fall, dass der Betrieb zusammenbricht, wenn du für ein paar Tage zu einem Seminar fährst.........
Also?
Du fährst zu der Schulung und wenn du einen Anbieter ausgewählt hast, der sich in dieser Thematik von "renitenten AG's" auskennt, wird der an deiner Stelle dafür sorgen, dass euer Personalleiterchen in seine Schranken verwiesen wird......
Erstellt am 01.05.2008 um 18:08 Uhr von pirat
Ahoi, Mona-Lisa
wow....heute in Mai-Feiertagsstimmung? COOL!!! Chapo!
Erstellt am 01.05.2008 um 18:14 Uhr von Mona-Lisa
@Freibeuter,
upps! Ist heute 1. Mai?
Hast du deine Mannschaft an Bord antreten und aus vollem Hals "Avanti Popolo" schmettern lassen? ;-))
Erstellt am 01.05.2008 um 18:19 Uhr von pirat
Nota bene !......*Lady* .-))