Der TVÖD regelt in Bezug auf die Arbeitszeit, daß auf landesbezirklicher Ebene Tarifverträge abgeschlossen werden können, die statt der "normalen" wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. max. 40 Std. vorsehen (§ 6 TVÖD).
Bei uns gibt es einen gültigen "Haustarifvertrag", unterschrieben von Ver.di und KAV, der eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,5 Std. vorgibt.
Frage:
Welcher Tarifvertrag muß/darf angewendet werden?
Ergibt sich für den BR aufgrund der Mehrleistung von 0,5 Std./Woche eine Handlungsmöglichkeit gegen den Arbeitgeber?
Ergibt sich für den einzelnen Mitarbeiter aufgrund der Mehrleistung von 0,5 Std./Woche ein direkter Anspruch an den Arbeitgeber?
Wie macht man diesen Anspruch geltend?
Muß dieser Anspruch erst an die Tarifparteien gerichtet werden?
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