Erstellt am 28.04.2008 um 11:56 Uhr von Efaienaerbeer
Als Betriebsgeheimnis sehe ich die Info ebenfalls nicht. Wenn ihr eine BV gemacht habt, in der auf die Gehaltsbänder Bezug genommen wird, dann könnt ihr die AN auch über die Gehaltsbänder informieren, wenn sie ohne diese Kenntnis die BV und ihre darin enthaltenen Rechte nicht verstehen können. Spätestens dann, wenn ein AN bei euch im Büro steht und fragt, ob er aufgrund der BV etwas einfordern kann oder nicht, müsst ihr ihn doch dahingehend beraten und dann könnt ihr das vermutlich garnicht anders als ihm die Höhe zu sagen. Oder wäre ihm schon damit gedient zu wissen, ob er drin, drunter oder drüber ist? Wie sieht eure Vereinbarung insoweit konkret aus? Etwas so: Wer drunter ist bekommt 10% Entgelterhöhung, wer drin ist 5% und wer drüber ist 2%?
Erstellt am 28.04.2008 um 12:13 Uhr von shortstuff
Wir sind ein relativ junger BR, gerade mal 14 Monate alt. BVen gibt es bei uns bislang nicht, aber daran arbeiten wir bereits. Den Gehaltsbändern haben wir bislang auch nicht als BR zugestimmt, d.h. dieses Eingruppierungsschema gab es bereits vor dem BR. Aber auch das werden wir demnächst angehen. Um eine Grundlage für die Verteilung zu haben, haben wir die bisher vorhandenen und wohl auch angewandten Gehaltsbänder jedoch - unter Vorbehalt - als Grundlage genommen.
Die Eingruppierung nach diesem tollen Schema lief damals bei Einführung ebenfalls schräg. HR hat diese Bänder einfach mal eingeführt. Die Bänder werden über Stellenprofile zugewiesen. Dazu sollten sich Teamleiter und Mitarbeiter über die Rolle des Mitarbeiters einigen, indem jeder einen Eintrag im Intranet machen: der Mitarbeiter bei welcher Rolle er sich selbst und der Teamleiter bei welcher Rolle er den Mitarbeiter sieht. Wenn es übereinstimmte, wunderbar!, wenn nicht, hätte darüber diskutiert werden sollen. Soweit ich weiß hat diese Einstufung nicht bei jedem stattgefunden und bei vielen ist mit Sicherheit auch die Diskussion dazu ausgeblieben und die Einstufung des Teamleiters wurde einfach übernommen. Daher wissen hier viele weder ihr Stellenprofil noch das dazugehörige Gehaltsband. Das ganze ist mehr oder weniger im Sand verlaufen.
Mir ist klar, dass ich Mitarbeiter A keine Auskunft über Mitarbeiter B geben kann. Aber jeder sollte doch wissen, wo er steht und ob er unter die Kriterien fällt, die in der Mail angegeben waren. Nur fehlen so ziemlich allen Mitarbeitern diese Grundlagen und uns wurde nur erlaubt, individuell Auskunft zu geben (also auf direkte Nachfrage), aber nicht die Gehaltsbänder zu veröffentlichen, dabei ist das doch nichts anderes als eine Tabelle und sagt noch nichts über die Regeln aus.
Tarifverträge, nach denen man eingruppiert wird, sind ja auch nicht geheim. Es hieß zwar, es wäre eine individuelle Einstufung durch den Manager und kein öffentlicher Tarif, aber ich finde die Anwendung der Eingruppierung in das Gehaltsband widerspricht dem. Zudem hier ja noch so viel mehr dran hängt.
Demnach hat jeder einzelne Recht, seine Eingruppierung und das zugehörige Gehaltsband zu erfahren, aber die Gesamtheit hat kein Recht darauf? Ist es nicht Pflicht des Arbeitsgebers den Arbeitnehmer zu informieren? Muss der Arbeitnehmer denn erst nachfragen??
Erstellt am 28.04.2008 um 16:06 Uhr von Efaienaerbeer
So wie ich es verstehe sind die "Gehaltsbänder" keine klaren Beträge, sondern ein Gehaltsbereich "von...bis" und die Stellen oder betimmte Aufgabenansammlungen sind den Bändern zugeordnet. Ich sehe kein Problem darin, dass ihr solche Infos veröffentlicht, denn diese Info sagt ja nichts darüber was der Kollege am Nebenschreibtisch konkret verdient.
Erstellt am 28.04.2008 um 16:11 Uhr von Efaienaerbeer
Veröffentlicht es einfach, ihr seit ja kein Geheimrat und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist es ja nicht.
Erstellt am 28.04.2008 um 16:26 Uhr von shortstuff
Und mit welcher Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung kontern wir, wenn der AG mit Rechtsanwalt droht? Bislang haben wir nichts handfestes gefunden, alles nur schwammige Sachen ...
Erstellt am 28.04.2008 um 16:32 Uhr von Efaienaerbeer
Alles was nicht in ausdrücklich in §§ 79, 82, 83, 99, 102 BetrVG verboten ist, könnt ihr frei erzählen. Tabu sind also nur Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie persönliche Daten der einzelnen AN.
Erstellt am 28.04.2008 um 16:36 Uhr von Efaienaerbeer
Wenn ihr die offene Konfrontation vermeiden wollt, dann macht einen Aushang, dass jeder im BR-Büro erfragen kann, in welchem gehaltsband er liegt. Dann ist es so wie euer AG es gerne hätte und da euch die Leute vermutlich die Bude einrennen, kommt jeder an die Info.
Erstellt am 29.04.2008 um 08:55 Uhr von Petrus
Je nachdem, ob ihr die jetzigen "Gehaltsbänder" für einigermaßen brauchbar haltet, gibt es da noch eine "indirekte" Variante. Ihr fordert den ArbGeb zu Verhandlungen über eine BV "Einführung von Entgeltgruppen" nach § 87 (1) Nr. 10+11 BetrVG auf. Als "Vorschlag" unterbreitet ihr dann die aktuellen Gehaltsbänder als neue Gruppen. (Evtl. mit geringfügigen Änderungen zugunsten der Arbeitnehmer)
Und in der nächsten Betriebsversammlung dürft ihr natürlich ausführlich den "Vorschlag des BR" darstellen...
Näheres dazu in AiB 2004 Heft 7, 416 - 420 (oder google nach "betriebsvereinbarung entgeltgruppen")