Hallo,
ein Mitarbeiter soll einen Aufhebungsvertrag. Dieser liegt mir als Entwurf vor. Es steht drin "Der Anspruch auf Zahlung der Abfindung entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund eines anderen Beendigungstatbestands nach Abschluss des Aufhebungsvertrags und vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses beendet wird." Was bedeutet das? Heißt es bei einem Vorfall der abmahnungswürdig ist, ist die Abfindung hinfällig? Ich bin der Meinung, dass der AG den MA über den Tisch ziehen will.