Erstellt am 25.04.2008 um 16:31 Uhr von Petrus
Liegt das Einverständnis des BR vor?
Erstellt am 25.04.2008 um 20:26 Uhr von erwinek
Natürlich nicht das war mal wieder ein alleingang unseres betriebsleiters
Erstellt am 28.04.2008 um 12:37 Uhr von Petrus
Da sollte der BR wohl mal Klage nach §23(3) BetrVG erheben: Der ArbGeb hat es -unter Androhung einer vom Gericht festzulegenden Strafe- zu unterlassen, Überstunden oder Samstagsarbeit anzuordnen oder "freiwillige" Überstunden oder Samstagsarbeit anzunehmen, ohne dass der BR diesen gemäß § 87(1) Nr.2,3 BetrVG zugestimmt hat.
Also Beschluß fassen, einen Anwalt mit o.g. Mandat zu betrauen - und dann umsetzen. Kosten trägt euer Betriebsleiter...