AG will Maßnahme nach § 87 BetrVG ohne Zustimmung des BR bzw. ohne Spruch der Einigungsstelle umsetzen. Dies ist lt. Kommentierung rechtswidrig und unwirksam. Hierzu meine FRage: wie würde die rewchtswidrige Umsetzung/ Handlung des AG geahndet (finde den § nicht...).
Danke vorab für Eure Hilfe!
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten