Eine Arbeitnehmerin ist an mich herangetreten, da die Geschäftsführung bis jetzt nicht reagiert hat und ihr jetzt ein Verlust des Gesparten droht. Die Arbeitnehmerin hat bei ihrem vorherigen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.
Per Vorstandsbeschluss ist geklärt worden, dass neue betriebliche Altersvorsorge-Modelle von Mitarbeitern zwar nur bei der Allianz abgeschlossen werden dürfen, Altverträge aber übernommen werden.
Unklar ist nun folgender Punkt: Da es sich bei den sog. Unterstützungskassen um einen internen Weg der betrieblichen Altersvorsorge handelt, greift hier das Betriebsrentengesetz von 1974. Dies besagt, dass diese Unterstützungskassen durch einen Pensionssicherungsverein (PSV) insolvenzgeschützt sind. D.h., dass für jeden Vertrag mit einer Unterstützungskasse ein geringfügiger Beitrag an diesen Pensionssicherungsverein gezahlt werden muss (lt. Volkswohl-Bund handelt es sich im Fall von Frau Z. um 12,- EUR im Jahr). Dieser Beitrag muss vom Arbeitgeber überwiesen werden, je nach Unternehmen wird er teilweise dem Mitarbeiter in Rechnung gestellt bzw. abgezogen - Frau Z. hat sich bereit erklärt, diesen Betrag selbst zu tragen, nur kann sie ihn eben nicht von sich aus überweisen, sondern das muss die Personalabteilung tun.
Das abgabenrelevante Bruttogehalt von der Arbeitnehmerin würde sich durch die Entgeltumwandlung also um 100,- pro Monat reduzieren. Dies spart dem Betrieb pro Jahr ca. 240,- EUR an Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.
Bis jetzt ist der Betrieb noch nicht beigetreten, obwohl er dies schon seit einem Jahr zugesichert hat, dass er es tun würde. Nun hat Frau Z., wegem Nicht- Eintretens des Betriebes die Kündigung des Vertrages erhalten, das heißt sie hätte einen großen Verlust.

Bittbriefe an die Geschäftsführung haben keine Lösung aufgezeigt, wie kann die Geschäftsführung kurzfristig unter Druck gesetzt werden und an welche Stellen kann ich mich als Betriebsrat noch wenden?