Erstellt am 24.04.2008 um 14:45 Uhr von ambu
Hallo rs2,
was bedeutet den Dienstunterbrechung? Herscht in dieser "Dienstunterbrechung Anwesenheitspflicht oder ähnliches?
Gruß ambu
Erstellt am 24.04.2008 um 15:27 Uhr von rolfo2
dein BRV geht nach dem Arbeitszeitgesetz, wonach Dienstunterbrechungen deren Dauer spätestens zu Beginn und deren Ende bekannt ist und der Fahrer nicht im Fahrzeug bleiben muss nicht als Arbeitszeit zählt. Damit hat er Recht. Es ist auch keine Bereitzschaftszeit die vergütet werden muss.
Ausser es ist tarifvertraglich was anderes vereinbart