Ich gehe mal davon aus, dass die Meldezeit, von der du sprichst, irgendetwas mit Diebnstübergabegespräch o.ä. zu tun hat. Das ist doch dann direkt schon Teil deiner Arbeitsleistung, was ja auch dadurch deutlich wird, dass euch der Arbeitgeber anweist, diese Meldung zu machen. Ist das so, dann kann euch kein BR diese Zeit wegnehmen, also weder der örtliche noch der Regional-BR, denn es handelt sich um einen Individualanspruch auf Bezahlung der geleisteten Arbeitszeit. Ein BR kann nicht entscheiden, dass bestimmte Arbeitszeiten nicht mehr zu bezahlen sind. das käme ja einer Lohnkürzung gleich und darüber darf der BR wegen der Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG nichts vereinbaren.
Bedeutet "Meldezeit" dagegen, dass dies die Zeit ist, die ihr benötigt vom Eingang, an dem das Erfassungsterminal steht, zu eurem Arbeitsplatz zu kommen, dann ist hier durch den BR regelbarer Spielraum. Man kann nämlich definieren, dass die Arbeitszeit erst am eigentlichen Arbeitsplatz beginnt und das Bewegen auf dem Gelände/durch das Gebäude noch der normale, nicht zur Arbeitszeit gehörende Weg zur Arbeit ist. Auch Zeit zum Umziehen zählt nicht zur Arbeitszeit, es sei denn es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene, spezielle Schutzkleidung.
Aber selbst, wenn es bei euch umm letzgenannten Fall geht, so gibt es bei Dienstplanregelungen keine zwingende überregionale Regelungsnotwendigkeit, so dass hier der örtliche BR zuständig ist. Der Regional-BR kann also hier überhaupt nichts wirksam regeln, es sei denn ihr beauftragt ihn vorher per BR-Beschluss dazu. Die blosse Tatsache, dass es vielleicht sinnvoll ist, bestimtte Dinge überregional einheitlich zu regeln, reicht für die Zuständigkeit des Regional-BR nicht.