Erstellt am 22.04.2008 um 13:48 Uhr von Werner
Moin azrael_k,
Holt Euch unterstützung durch die Gewerschaft, die kennen sich da aus.
Außerdem solltet Ihr dem GF das mal sagen:
Die Verbote aus dem Betriebsverfassungsgesetz
die Wahlbehinderung und die unzulässigen Wahlbeeinflussung sind sehr ernst zu nehmen.
Denn wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat, welche mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
Im Übrigen sind alle gegen diese Verbote verstoßenden Maßnahmen nichtig
(§ 134 BGB in Verbindung mit § 20 BetrVG).
Erstellt am 22.04.2008 um 17:32 Uhr von DonJohnson
Ja, genau, in dem Fall kann nur noch die Gewerkschaft helfen - die setzen das dann auch durch - keine Angst. Habt auch keine Angst vor weiteren Einschüchterungen des AG - die werden sicherlich kommen. Bleibt stark und zieht die Wahl durch! Die Zeit der Diktaturen ist hier in Deutschland zum Glück schon lange vorbei!