Erstellt am 19.04.2008 um 18:19 Uhr von Niko
Du sagst doch alles, es gab Betriebsratswahlen und die Leute draußen haben anscheinend auch Vertrauen zu eurem jetzigen Betriebsratsvorsitzenden, ihr habt sogar 100iges Vertrauen zu ihm. Wo also liegt das Problem, lasst die da oben nur drohen, machen sie das gesagte wirklich, verstossen die gegen die Vorgabe der vertrauensvollen Zusammenarbeit, behindern die Betriebsratsarbeit und hier solltet ihr euch, da noch relativ neu, Gewerkschaftlich od. Anwaltlich vertreten lassen wegen einer Unterlassungsklage z.B. von den "Behauptungen" usw. Veranstaltet in baldiger Zeit eine Betriebsversammlung und macht zum TOP diese Angelegenheitsschilderung von eurer Seite, also informiert die anderen Mitarbeiter, dass eigentlich nur die GL nicht mit der Mitarbeiterentscheidung (Wahl) zufrieden ist.
Auf keinen Fall sollte der Vorsitzende zurücktreten, wenn ihr jetzt nicht gleich Farbe bekennt, wer weiss ob der nächste der GL passt und so weiter, so kann man nämlich auch eine Betriebsrat wieder loswerden oder einen der parriert - im Sinne der GL und das solltet ihr nicht zulassen.
Viel Glück, boxt euch alle durch.
Niko
Erstellt am 19.04.2008 um 19:31 Uhr von BRV4U
Was denkt die GF denn wo sie ist? In Tibet?
Euer BRV -MUSS- im Amt bleiben, lasst euch nicht unterdrücken, sonst ist das der Anfang vom Ende....
Und das nächste Mal darf er nicht allein in solche Gespräche gehen, sondern immer einen Zeugen mitnehmen.
Und lasst euch nicht innerhalb des BR auf Grabenkämpfe ein. Wenn ihr da steht wie 1 Mann ist eure GL sowas von machtlos..
Ansonsten: Gleiche Meinung wie Niko.
Bleibt stark !!!
Erstellt am 19.05.2008 um 12:24 Uhr von Markus P
Hallo
Ich kann mich den vorigen Einträgen nur anschließen. Auf keinen Fall darf der Vorsitzende zurücktreten. Der Arbeitgeber muss den Vorsitzenden anerkennen und mit ihm und dem ganzen Gremium zusammenarbeiten. So wie es von der Belegschaft gewählt wurde. Der Arbeitgeber darf und kann darauf keinerlei Einfluß haben.
Ich empfehle euch schleunigst Seminare zu besuchen, in denen ihr über eure Rechte und auch eure Pflichten aufgeklärt werdet. Nur dann werdet ihr es schaffen mit dem Arbeitgeber auf gleicher Augenhöhe zu stehen und die Rechte der Arbeitnehmer zu vertreten. Und genau dies ist die Aufgabe des Betriebsrats.
Grüße aus Oberschwaben
Markus