Hallo, wir möchten in unserem Untenehmen einen BR neu gründen.
Folgendes Problem:
Ein vor ca 2 Jahren gekündigter MA befindet sich noch im Rechtsstreit mit der Firma über die Wirksamkeit der Kündigung.
Wenn er jetzt nicht von der anstehenden BR-Gründung unterichtet wird, so dass er sich nicht auf die Wahlliste setzen lassen kann, ist dann die Wahl anfechtbar? Wir sind uns nicht über seinen Status im klaren. Ist er nun noch offiziell MA oder nicht. Wir würden ihn wegen der Wahrung des Betriebsfriedens am liebsten nicht informieren!