Unsere gewerblichen Mitarbeiter tragen seit Jahren blaue Arbeitslatzhosen. Im Rahmen der Corporate Identity hat der Arbeitgeber nun graue Arbeitskleidung bestellt (Stil identisch mit den vorhandenen Latzhosen) ohne dies vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt zu haben. Nach Meinung des Arbeitgebers ist der BR nicht mitbestimmungsberechtigt, da sich an der Art der Arbeitskleidung nichts ändert. Ist der Betriebsrat hier nach § 87 1 mitbestimmungsberechtigt?