Erstellt am 15.04.2008 um 11:29 Uhr von robinwaf
Lass mich die Fragen mal mit einer Gegenfrage beantworten: Welchen Sinn macht diese Konstellation?
Es heisst doch BETRIEBSrat. Wie kann ein BR von zu Hause, so quasi als Hobby, für die Kollegen ständig ein offenes Ohr haben?
Erstellt am 15.04.2008 um 16:01 Uhr von 49nati
Die Situation haben wir auch in absehbarer Zeit. Das BR-Mitglied übt weiter sein Mandat aus, da ansonsten bei uns Neuwahlen anstehen würden (kein Ersatzmitglied mehr vorhanden) in äußerst schwieriger Situation. Wir hätten Probleme, ein neues Gremium bilden zu können, da sich wahrscheinlich nicht genügend KollegInnen zu Verfügung stellen werden (hohes Angstpotenzial). Auch von zu Hause aus kann man für die Belegschaft da sein - oft sogar ungestörter und entspannter, als im Betrieb.
Erstellt am 16.04.2008 um 09:47 Uhr von robinwaf
Wie sieht denn die Formulierung hinsichtlich der Freistellung aus?
Bei z.B. "ab dem (...) unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge und (...) von der Arbeitsleistung freigestellt ". Dies ist ein gegenseitiger Vertrag der das Arbeitsverhältnis bis zu einem definierten Enddatum ab ... beendet. Ich würde bei so einer Formulierung damit jede Tätigkeit für's Unternehmen, als auch BR, mit einschliessen.
Die Beantwortung der ersten Frage beantwortet in jedem Falle die zwei Frage.
Ist aber eine sehr interessante Frage für die Allgemeinheit!!
Bitte fragt doch mal die Gewerkschaft und/oder einen Anwalt und stellt die Anwort hier ins Forum. Im Web habe ich dazu überhaupt nichts gefunden.
danke und gruß