Guten Morgen,

ein AN der einen Vertrag hat über 60h/Monat wurde krank. Er fehlte 3 Tage und ihm wurden 9h gutgeschrieben (60:4=15h/W; 15:5=3h/T).

Allerdings arbeitet der AN unregelmäßig. Er war an diesen 3 Tagen für insgesamt 16h eingeteilt.
Muss er jetzt die 7h nacharbeiten, oder passt da § 4 Abs. 1 EfzG?

"...Bemessungsgrundlage für das fortzuzahlende Arbeitsentgelt ist die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit, die durch die Krankheit ausgefallen ist. Entscheidend ist daher nicht die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit, sondern die für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin während der Arbeitsunfähigkeit maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit. Dies entspricht dem sogenannten Entgeltausfallprinzip. Nach dem Entgeltausfallprinzip wird die individuelle regelmäßige Arbeitszeit, die durch die Krankheit tatsächlich ausgefallen ist, bezahlt..."

Vielen Dank im vorraus