Erstellt am 13.04.2008 um 13:13 Uhr von pirat
@Wächter
Alles was der behandelnte Arzt erlaubt....
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht unbedingt bettlägerig sein.
Der AN ist allerdings gehalten, den ärztlichen Anweisungen Folge zu leisten.
Er könnte sogar in Urlaub fahren, wenn er das mit der KK abspricht, um die Lohnfortzahlung nicht zu gefährden.
Erstellt am 13.04.2008 um 14:34 Uhr von Frosch
eine liste gibt es meines wissens nach nicht. wie sollte die auch aussehen? stulle schmieren darf der kranke, müll runterbringen nicht? Du darfst nichts tun, was die genesung behindert. mit gebrochenem arm an nem schachturnier teilnehmen wäre also unproblematisch, kunstturnen dürfte aber erstmal ausfallen.