Hallo!

Gerade ist bei mir (BR-Vors.) eine Liste eingegangen, wonach mehr als ein Viertel der Kollegen vom BR fordert, eine außerordentliche Betriebsversammlung (nach § 43,3 BetrVG) einzuberufen.

Nun meine Frage:

Muss der BR jetzt noch in einer Sitzung beschließen, dass diese BetrVers einberufen wird (also quasi Sondersitzung) ?

Oder "reicht das so"?

Liebe Grüße und besten Dank!