Erstellt am 11.04.2008 um 12:38 Uhr von Petrus
Das BetrVG ist doch schon beschlossen - zwar nicht von euch, aber vom Bundestag.
Und eine Regelung die schon im Gesetz steht (_dass_ es eine Sitzung geben wird), braucht ihr nicht "nachbeschliessen". Dort steht doch auch, was ihr zu tun habt (nachdem ihr fürs Protokoll festgestellt habt, dass eine Versammlung nach §43(3) stattzufinden hat): Einberufen. Termin und Tagesordnung (inkl. des von der Belegschaft beantragten Punktes) festlegen und bekanntgeben.
Erstellt am 11.04.2008 um 12:41 Uhr von packer
moin starmaker,
da nur betriebsversammlungen, die den anforderungen des § 43 abs. 1
satz 4 BetrVG genügen, eine vergütungspflicht des AG auslösen
(§ 44 Abs. 1 BetrVG), würde ich das genau im gremium prüfen und daraufhin eine ordentliche beschlußfassung machen. nicht, daß nachher die kollegenInnen keinen lohn für diese zeit bekommen! habt ihr denn schon in diesem jahr eine gemacht?
lies dir mal das folgende urteil durch, ich glaube das hilft weiter:
BAG 23.10.1991 – 7 AZR 249/90
gruß,
packer