Erstellt am 10.04.2008 um 21:26 Uhr von BRV4U
Frage: Wie lang soll die Versetzung denn andauern ?
Länger als 4 Wochen ? Dann muss der AG ein Mitbestimmungsverfahren einleiten und den BR anhören (Personelle Einzelmaßnahme).
Erstellt am 10.04.2008 um 21:33 Uhr von galrev
Wir bekommen noch gem. §99 BetrVG eine schriffliche Maßnahme zur Versetzung. Die Versetzung soll meines Wissens solange gelten bis sich der AD Mitarbeiter konkret entscheidet, ob er bedingt durch die Krankheit überhaupt noch im AD arbeiten kann.
Erstellt am 10.04.2008 um 21:54 Uhr von Lotte
galrev,
was sagt denn der Kollege? Eine Änderungskündigung ist es, wenn der AV die Versetzuing nicht hergibt, der Kollege also z.B. einen Vertrag explizit für den Außendienst hat.
Ehrlich gesagt finde ich das Angebot gar nicht so schlecht, insbesondere wenn Kunden anfangen sich zu beschweren.
Erstellt am 10.04.2008 um 22:20 Uhr von galrev
Der AD Mitarbeitermöchte nicht unbedingt in den Innendienst wechseln.
Erstellt am 10.04.2008 um 22:24 Uhr von Lotte
galrev,
aber wenn die Situation wirklich schon soweit ist, dass Kunden sich beschweren, könnte es brenzlig werden.
Erstellt am 10.04.2008 um 23:14 Uhr von paula
@galrev
Ob das Direktionsrecht greift kann man ohne einen Blick in den Arbeitsvertrag nicht hier nicht klären. Davon ist auch abhängig ob es einer Änderungskündigung bedarf falls kein Einvernehmen mit dem MA erzielt werden kann. Davon zu unterscheiden ist die kollektivrechtliche Seite. Ein Blick in den § 95 BetrVG hilft hier.
Ansonsten sollte man den Fall gut anschauen. Wenn der MA seine Tätigkeit tatsächlich nicht mehr hinreichend ausüben kann steht ggf der Job des Kollegen insgesamt auf dem Spiel. Da verhält sich der AG korrekt wenn er erst einmal nach Möglichkeiten sucht den MA im Unternehmen zu halten. Wenn der AN sich da weigert hater bei einer evtl. folgenden Kündigung schlechte Karten
Erstellt am 10.04.2008 um 23:25 Uhr von pirat
@galrev
.....Vergütung bleibt gleich, Firmenfahrzeug bleibt auch.... Die Versetzung soll meines Wissens solange gelten bis sich der AD Mitarbeiter konkret entscheidet, ob er bedingt durch die Krankheit überhaupt noch im AD arbeiten kann.....ist doch alles in Allem, ein faires Angebot! Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht......