Gilt der §7 ArbZG auch, wenn kein Tarifvertrag besteht? Dort steht ja: " In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,(...)".

Wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist, kann man demnach diesen Paragraphen trotzdem in einer Betriebsvereinbarung anwenden?