Hallo,

lt. Bundesurlaubsgesetz hat jeder MA ja Anspruch auf mind 2 zusammenhängende Wochen Urlaub im Jahr (voller Urlaubsanspruch vorausgesetzt natürlich).

Wir haben jetzt aber eine Mitarbeiterin, die will von sich aus keine 2 zusammenhängenden Wochen Urlaub. Sie möchte stattdessen 2 einzelne Wochen haben. Unsere Frage wäre, darf sie den Urlaub so aufteilen, weil es ja von ihr aus so gewünscht wird, oder müsste sie streng nach Gesetz gehend 2 Wochen am Stück nehmen? Wenn ja, wie sollen wir uns in diesem Fall verhalten?

Vielen Dank im voraus