Wenn Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten, müssen sie nach dem Arbeitszeitgesetzt einen Ausgleichstag erhalten.

Nur wie wird das gerechnet, wenn am Sonntag kein ganzer Tag, sondern nur 6 Std. (statt 7,8 Std.) gearbeitet wird?

- Da das ArbZG von einem "Ausgleichstag" ausgeht, wird ein ganzer Tag gewährt mit 7,8 Std. Die 1,7 Std. werden dem Mitarebiter "geschenkt". (Schön wär's.)

- Da am Sonntag weniger als 7,8 Std. gearbeitet werden, aber trotzdem ein Ausgleichstag her muss laut Gesetz, werden die 1,7 Std. als Minus im Arbeitszeitkonto eingetragen.

- Wenn man nun am Sonntag nur 2 Std. arbeitet, muss man dann einen Ausgleichstag nehmen und sich 5,7 Std. Minus aufschreiben? Für einige Mitarbeiter ist es sehr schwierig dieses Minus wieder auszugleichen.


Da dieses Problem bei uns im Betrieb häufiger auftaucht, wäre es sehr schön dabei rechtssicher den Mitarbeitern Auskunft geben zu können.


Gruß, Andrea